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SV Pocking 1892 e.V.                 

Datenschutzordnung des Sportverein Pocking 1892 e.V.
(1) Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins und der Verpflichtungen, die sichaus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) und aus der Mitgliedschaft indessen zuständigen Sportfachverbänden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichenVorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie desBundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten vonVereinsmitgliedern, von Funktionsträger, Übungsleitern und Wettkampfrichtern digital gespeichert:Name, Adresse, Nationalität, Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mailadresse,Bankverbindung, ggf. Bankverbindung von Nichtmitgliedern, soweit die Beiträge von diesen fürMitglieder abgebucht werden, Familienverhältnisse und Zeiten der Vereins- und Spartenzugehörigkeit.In besonderen Fällen auch medizinische Daten, soweit vor allem die Abteilungen Herzsport undRehasport Orthopädie betroffen sind, jedoch auch für alle anderen bei uns Sport treibenden Mitgliedersoweit dies für einen medizinischen Notfall erforderlich ist.Die Mitglieder stimmen dieser Datenverwendung zu, soweit dies im Rahmen der satzungsgemäßenAufgaben des Vereins erfolgt bzw. sich aus den Verpflichtungen nach der Abgabenordnung ergebenoder der Zuschussbeantragung bzw. der Förderung durch den Freistaat Bayern, BLSV, Landkreis undStadtverwaltung für den Sportbetrieb geschuldet ist oder aus der Abrechnung mit Krankenkassenerfolgt. Der Ausgabe der Mitgliedsausweise durch eine von uns bestimmte externe Stelle im Stadtgebietvon Pocking wird zugestimmt.
(2) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt,personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörendenZweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. DiesePflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.
(3) Als Mitglied des BLSV ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgendeDaten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht,Sportartenzugehörigkeit. Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV.Soweit sich aus dem Betreiben bestimmter Sportarten im Verein eine Zuordnung zu bestimmtenSportfachverbänden ergibt, werden diese für deren Verwaltungs- und Organisationszwecke bzw. zurDurchführung des Wettkampfbetriebes die erforderlichen Daten betroffener Vereinsmitglieder imfolgenden Umfang ebenfalls zur Verfügung gestellt: siehe oben sowie zusätzlich Fotos für Startpässeoder Übungsleiterlizenzen.
(4) Zur Wahrung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen dieschriftliche Versicherung , dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern,Funktionsträgern, Übungsleitern und Wettkampfrichtern bei Darlegung eines berechtigten InteressesEinsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren bzw. einen entsprechenden Ausdruck aus demMitgliederverzeichnis überlassen.
(5) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßenVeranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder inseiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage (welche gleichzeitig ein für alle zugängliches Archivdarstellt) sowie in ähnlicher Art und Weise und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung anPrint- und Telemedien sowie weitere elektronische Medien.
(6) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung in Verbindungmit der Datenschutzordnung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren,Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln,Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenenDaten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seinersatzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung ist dem Verein –abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichenVerpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht dieInteressen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
(7) Jedes Mitglied, jeder Funktionsträger, Übungsleiter und Wettkampfrichter hat im Rahmen derrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zuseiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie aufBerichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
(8) Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihreKenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsgemäßenAufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf derAufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
(9) Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische undorganisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Pocking, 22.02.2019
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