Mitglied werden
Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir freuen uns über aktive Mitglieder, die sich mit uns zusammen sportlich betätigen wollen und Spaß an Bewegung und Aktivitäten in einer Gruppe haben!
Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden. Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Als Fördermitglied helfen Sie uns auf diesem - materiellen - Weg.
Mitgliedsantrag online
Mitgliedsbeiträge zum Verein
Kinder 0 - 2 Jahren | 0,50 € pro Monat |
Kinder und Jugendliche 3 - 18 Jahren | 3.- € pro Monat |
Erwachsene bis 65 Jahre | 4.- € pro Monat |
Senioren ab 65 Jahren | 3.- € pro Monat |
Schwehrbehinderte (ab 80% Behinderung) | 3.- € pro Monat |
Auszubildende, BuFDi´s, Studenten o.ä. | 3.- € pro Monat |
Fördermitgliedschaft | 3.- € pro Monat |
Familienbeitrag (Eltern + Kinder <18 J. auf Antrag!) | 10.- € pro Monat |
Spartenbeiträge
Tennis | Erwachsene | 92€ im Jahr |
Jugendliche (16-17jahre) | 66€ im Jahr | |
Kinder | 31€ im Jahr | |
Ehepare | 140€ im Jahr | |
Turnen | Hobbyturner*innen | 120€ im Jahr |
Wettkampfturner*innen | 240€ im Jahr | |
Eisstock | Herren | 40€ im Jahr |
Damen | 25€ im Jahr | |
Fußball | Jugend | 36€ im Jahr |
Die Fördermitgliedschaft für 3.- € pro Monat soll nicht aktiven Eltern, Großeltern, Freunden, Sponsoren etc. die Möglichkeit geben, besonders die Jugendarbeit zu fördern.
Für die genannten Beiträge kann jeder in allen Sparten Sport treiben, wobei außer bei besonders aufwendigen Sportarten wie z.B. Tennis, Ski, Turnen in der Regel keine zusätzlichen Kosten entstehen.
WICHTIGER HINWEIS:
Alle Sport-Vereine in Bayern versichern ihre Mitglieder über den BLSV und dessen Verbände. Die Verwaltungsabgaben und Beiträge zu den Fachverbänden müssen zu Jahresbeginn im Voraus für jedes einzelne Mitglied vom Verein bezahlt werden. Damit ist es - satzungsgemäß - dem Verein nicht möglich, Kündigungen während des laufenden Jahres beitragswirksam anzunehmen.
Kündigungen sind digital über diese Homepage zu stellen:
klick hier
und werden bei Eingang bis spätestens 30.November eines Jahres (Tag des Eingangs zählt),
für das Folgejahr wirksam.
Versicherungsschutz und Beitragspflicht endet dann fristgerecht zum 31.12. des Kündigungsjahres.
Spätere Eingänge können wegen der Meldungsfrist beim BLSV erst im Folgejahr berücksichtigt werden.
Satzungen des SV Pocking 1892 e.V.
Die aktuellen Fassungen der Satzung erhalten sie hier:
Beitragssatzung: | Vereinssatzung: |